Durch unsere aktive und passive Tiefensuche vor Ort stellen wir sicher, dass Sie geeignete, hochqualifizierte Talente für Ihre Stellen gewinnen.
Dank unseres Match-Index und Persönlichkeitstests stellen wir sicher, dass der Bewerber zu Ihrer Stelle und Ihrem Team passt.
talscope übernimmt die Behördenwege für Ihre zukünftigen Mitarbeiter:innen
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Talente in verschiedenen Bereichen
Suchen Sie Fachkräfte?
Herbert Schwarzenbrunner
CEO, COFounder
Überschreiten Sie die Grenzen des Fachkräftemangels mit talscope
1. Lösung des Fachkräftemangels
Sie können Ihre gewünschte Fachkraft in sehr kurzer Zeit finden, verglichen mit der derzeitigen Situation.
2. Kostengünstig
Anstatt hohe Investitionen in verschiedene Suchpipelines aufgrund des harten Wettbewerbs zu tätigen, können Sie in nur einem Kanal ohne Mitbewerber nach einer bestimmten Fachkraft suchen
3. Möglichkeit, neue Märkte zu erschließen
Ihr zukünftiger internationaler Mitarbeiter bringt kulturelles KNOW-HOW mit, das Sie für Marketingzwecke nutzen können.
4. Vielfalt
Mitarbeiter aus anderen Kulturen und mit anderem Hintergrund helfen dem Unternehmen, innovativer zu sein und Ihre Kunden besser zu verstehen.
Außerdem fördert es das Employer Branding des Unternehmens auf internationaler Ebene.
Als österreichischer Arbeitgeber können Sie Fachkräfte aus einem Drittstaat einstellen, aber dazu muss Ihr zukünftiger Mitarbeiter eine
Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Die Gesetzeslage das österreichische Gesetz zur Beschäftigung von Ausländern, kurz AuslBG, in Kombination mit dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) legt die Vorschriften für die Anstellung von Ausländern fest.
Diese Gesetze sind von besonderer Bedeutung für Unternehmen in Österreich, die internationale Fachkräfte anwerben möchten. Drittstaatsangehörige, also Nicht-EU-Bürger, benötigen mindestens eine Arbeitserlaubnis zur Anstellung.
Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Österreich ist zusätzlich ein Aufenthaltstitel erforderlich.
Generell sind zwei staatliche Behörden für die Beschäftigung von Ausländern zuständig:
Auf talscope durch unsere aktive und passive Tiefensuche vor Ort stellen wir sicher, dass Sie geeignete, hochqualifizierte Talente für Ihre Stellen gewinnen.
Falls Ihre Fachkraft aus einem Drittstaat zum ersten Mal nach Österreich
einwandert und plant, langfristig hier zu leben, sind vor allem die verschiedenen Rot-Weiß-Rot – Karten und die Blaue Karte EU relevant.
Ihr zukünftige/r Mitarbeiter/in muss die erforderlichen Unterlagen bei der österreichischen Botschaft in seinem Heimatland einreichen.
Als schnellere Alternative kann er oder sie die erforderlichen Unterlagenan Sie schicken und Sie können sie bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen NAG-Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) einreichen.
Hier sind die Dokumente, die Sie als Arbeitgeber vorbereiten müssen:
1. Antragsformular
2. Gültiger Reisepass als Identitätsnachweis. persönliche Dokumente wie
Geburts- oder Heiratsurkunden
3. Ein Passfoto
4. Dokumente zum Nachweis der Qualifikation:
5. Gegebenenfalls ein aktueller Lebenslauf
6. Qualifikations- oder Ausbildungsnachweis (Universitätsdiplome usw.)
7. Nachweis der Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Empfehlungen usw.)
8.Sprachzeugnisse
9.Strafregisterauszug
Maximal 3 Monate
Sie können die Zusammenarbeit auf der Grundlage Ihres Vertrags genauso beenden, wie mit jedem:r österreichischen Arbeitnehmer:in auch.
Jede Aufenthaltserlaubnis wird von einem verbindlichen Arbeitgeber ausgestellt und gilt für 2 Jahre. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer, den Sie aus einem Drittland eingestellt haben, mindestens 2 Jahre lang für Ihr Unternehmen arbeiten muss.
Wenn er/sie das Unternehmen vor Ablauf der 2 Jahre verlassen will, muss er/sie das Verfahren zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis von vorne beginnen.