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FAQ

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Wir bringen Ihnen internationale Fachkräfte!!

Finden

Durch unsere aktive und passive Tiefensuche vor Ort stellen wir sicher, dass Sie geeignete, hochqualifizierte Talente für Ihre Stellen gewinnen.

Qualifikation

Dank unseres Match-Index und Persönlichkeitstests stellen wir sicher, dass der Bewerber zu Ihrer Stelle und Ihrem Team passt.

Übernahme der Behördenwege

talscope übernimmt die Behördenwege für Ihre zukünftigen Mitarbeiter:innen

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talscope bringt Fachkräfte
von außerhalb der EU und österreichische Firmen zusammen!

Was sind Ihre größten Herausforderungen bei der Suche von IT und Ingenieur Fachkräften?

+2000

Talente in verschiedenen Bereichen

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Warum ist talscope der Partner für Neue Lösungen in der Personalsuche?

Im Zuge meiner Erfahrungen in verschiedenen Industriezweigen war das Finden von geeignetem Fachpersonal eine riesige Herausforderung.

Speziell in den letzten Jahren hat sich die Situation dramatisch verschärft!

Da ich auf traditionellen Wegen keine Fachleute finden konnte, habe ich Jobs mit Profis außerhalb der EU besetzt.

Nachdem diese Lösung so gut funktioniert hat, habe ich daraus gleich ein funktionierendes Businessmodell gemacht!

Herbert Schwarzenbrunner
CEO, COFounder

So findet man heute qualifiziertes Fachpersonal!

Überschreiten Sie die Grenzen des Fachkräftemangels mit talscope

5 Schritte Aktionsplan

New Project1

Briefing Anforderungsprofil

New Project2

Suche und Vorauswahl

New Project3

talscope Kompetenzcheck

New Project4

Entscheidung

New Project5

Behördenabwicklung

Das richtige Personal finden
Bestehende Mitarbeiter entlasten
Personalbudget im Griff

Zufriedenheit ist unser Qualitätsmerkmal

FAQ

Sie könnten besorgt sein über:

1. Lösung des Fachkräftemangels

Sie können Ihre gewünschte Fachkraft in sehr kurzer Zeit finden, verglichen mit der derzeitigen Situation.

 

2. Kostengünstig

Anstatt hohe Investitionen in verschiedene Suchpipelines aufgrund des harten Wettbewerbs zu tätigen, können Sie in nur einem Kanal ohne Mitbewerber nach einer bestimmten Fachkraft suchen

 

3. Möglichkeit, neue Märkte zu erschließen

Ihr zukünftiger internationaler Mitarbeiter bringt kulturelles KNOW-HOW mit, das Sie für Marketingzwecke nutzen können.

 

4. Vielfalt

Mitarbeiter aus anderen Kulturen und mit anderem Hintergrund helfen dem Unternehmen, innovativer zu sein und Ihre Kunden besser zu verstehen.

Außerdem fördert es das Employer Branding des Unternehmens auf internationaler Ebene.

Als österreichischer Arbeitgeber können Sie Fachkräfte aus einem Drittstaat einstellen, aber dazu muss Ihr zukünftiger Mitarbeiter eine
Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Die Gesetzeslage das österreichische Gesetz zur Beschäftigung von Ausländern, kurz AuslBG, in Kombination mit dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) legt die Vorschriften für die Anstellung von Ausländern fest.
Diese Gesetze sind von besonderer Bedeutung für Unternehmen in Österreich, die internationale Fachkräfte anwerben möchten. Drittstaatsangehörige, also Nicht-EU-Bürger, benötigen mindestens eine Arbeitserlaubnis zur Anstellung.
Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Österreich ist zusätzlich ein Aufenthaltstitel erforderlich.
Generell sind zwei staatliche Behörden für die Beschäftigung von Ausländern zuständig:

  •  Das Arbeitsmarktservice (AMS) regelt die arbeitsrechtlichen Aspekte.
  • Die Aufenthaltsbehörde ist für die aufenthaltsrechtlichen Fragen zuständig.

Auf talscope durch unsere aktive und passive Tiefensuche vor Ort stellen wir sicher, dass Sie geeignete, hochqualifizierte Talente für Ihre Stellen gewinnen.

Falls Ihre Fachkraft aus einem Drittstaat zum ersten Mal nach Österreich
einwandert und plant, langfristig hier zu leben, sind vor allem die verschiedenen Rot-Weiß-Rot – Karten und die Blaue Karte EU relevant.
Ihr zukünftige/r Mitarbeiter/in muss die erforderlichen Unterlagen bei der österreichischen Botschaft in seinem Heimatland einreichen.
Als schnellere Alternative kann er oder sie die erforderlichen Unterlagenan Sie schicken und Sie können sie bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen NAG-Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) einreichen.

Hier sind die Dokumente, die Sie als Arbeitgeber vorbereiten müssen:

  • Arbeitgebererklärung
  • Arbeitsvertrag auf der Grundlage des Kollektivvertrags

1. Antragsformular
2. Gültiger Reisepass als Identitätsnachweis. persönliche Dokumente wie
Geburts- oder Heiratsurkunden
3. Ein Passfoto
4. Dokumente zum Nachweis der Qualifikation:
5. Gegebenenfalls ein aktueller Lebenslauf
6. Qualifikations- oder Ausbildungsnachweis (Universitätsdiplome usw.)
7. Nachweis der Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Empfehlungen usw.)
8.Sprachzeugnisse
9.Strafregisterauszug

Sie können die Zusammenarbeit auf der Grundlage Ihres Vertrags genauso beenden, wie mit jedem:r österreichischen Arbeitnehmer:in auch.

Jede Aufenthaltserlaubnis wird von einem verbindlichen Arbeitgeber ausgestellt und gilt für 2 Jahre. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer, den Sie aus einem Drittland eingestellt haben, mindestens 2 Jahre lang für Ihr Unternehmen arbeiten muss.
Wenn er/sie das Unternehmen vor Ablauf der 2 Jahre verlassen will, muss er/sie das Verfahren zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis von vorne beginnen.

Email

info@talscope.at

Phone

+43 7252 98214 200